Sachvortrag:
Der Grundschulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der
Haushaltssatzung 2018 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes
vor.
Der Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2018. Ferner werden Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem
Verwaltungshaushalt und dem Vorbericht 2018 erläutert und diskutiert.
Beschluss:
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG,
sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
H a u s h a l t s s
a t z u n g
des Grundschulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech ) für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Grundschulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
172.800,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
70.000,00 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2017 auf 182 Verbandsschüler festgesetzt.
1. Verwaltungsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 36.600,00 € festgesetzt.
1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2017 auf 182 Schüler festgesetzt
Schulverbandsumlage für 182 Schüler
201,10 €/Schüler
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde
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Fuchstal
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133 |
26.746,15 € |
Unterdießen |
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49 |
9,.853,85 € |
Summe
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182 |
36.600,00 € |
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2018 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Fuchstal, den, xx.xx.2018
GRUNDSCHULVERBAND FUCHSTAL
(Siegel)
Erwin Karg
Grundschulverbandsvorsitzender
Abstimmungsergebnis: dafür: 4 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Finanzplan 2019 bis 2021 wird ebenfalls genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 4 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen