beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

 

Der Wirkstoff Glyphosat ist europaweit genehmigt und in Deutschland zugelassen. Demnach ist ein Verbot durch keinerlei Gesetz gerechtfertigt. Bei einem Verbot handelt es sich um einen Eingriff in der Form einer sog. Berufsausübungsregel. Je nachdem, wie sehr der Landwirt in seiner Nutzung des jeweiligen Ackers auf den Einsatz von Glyphosat angewiesen ist, wird er durch das Verbot in seiner Berufsausübung mehr oder weniger stark getroffen. Die Formulierung eines Verbotes des Einsatzes in den Pachtverträgen unterliegt einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Demnach sind Vertragsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Ein Verbot auf Gemeindegrundstücke würde dem Grundgedanken der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat widersprechen und zu dieser Benachteiligung führen. Entsprechendes gilt für den Einsatz von Neonikotinoiden, soweit sie nicht in der Anlage 3 der Verordnung über Anwendungsverborte für Pflanzenschutzmittel enthalten sind. Der Gemeinde Fuchstal steht jedoch frei in ihren Verträgen Regelungen in Bezug auf die Nutzung zu treffen, da kein Landwirt die Flächen Pachten muss.

 

Anders ist dies bei den drei Neonikotinoiden Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxan, soweit sie nach Anlage 3 i.V.m. § 3 der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in ihrer Anwendung beschränkt sind. Hier kann ein Verbot aus vernünftigen Erwägungen des Allgemeinwohls im Rahmen der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sein. Da diese Stoffe nachweislich für das Bienen- und Insektensterben und auch für den Rückgang der Singvogelpopulation verantwortlich sind, hält der Erhalt der Artenvielfalt nach vernünftiger Erwägung des Allgemeinwohls einer Verhältnismäßigkeitsprüfung stand.


Beschluss:

  1. Die Gemeinde Fuchstal verzichtet auf allen Flächen, die unter eigener Bewirtschaftung stehen, auf den Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoiden sowie auf die Verwendung von sonstigen Mitteln, die in Verdacht stehen, für das Bienen- und Insektensterben verantwortlich zu sein.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0      Stimmen



  1. Von der Gemeinde beauftragte private Unternehmen zur Pflege von Grün-, Sport- und sonstigen Flächen werden vertraglich verpflichtet, auf den Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoiden zu verzichten. Bei laufenden Verträgen ist darauf hinzuwirken, diese Mittel freiwillig nicht einzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0      Stimmen



  1. Zum Erhalt der Artenvielfalt unter Abwägung des Allgemeinwohls ist bei Abschluss neuer Pachtverträge sowie bei der Verlängerung laufender Verträge für landwirtschaftliche und sonstige Flächen der Gemeinde Fuchstal  vertraglich der Verzicht auf Neonikotinoide, soweit sie in Anlage 3 der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel enthalten sind (Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxan), wie auch Glyphosat, zu vereinbaren.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    3      Stimmen



  1. Die Gemeinde Fuchstal ist angehalten, auf die Pächter von landwirtschaftlichen und sonstigen Flächen einzuwirken, dass auf einen Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoiden, soweit sie nicht in Anlage 3 der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel enthalten sind, freiwilligen verzichtet wird. Eine angemessene Reduzierung des Pachtpreises bei einem freiwilligen Verzicht wird in Kauf genommen.

 

 Abstimmungsergebnis:        dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    1      Stimmen



  1. Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat in einer der ersten Sitzungen im Jahre 2019 über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0      Stimmen