Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert in Weiterführung der 93. Sitzung vom 08.03.2018 über die Erforderlichkeit des Abschlusses von Ingenieurverträgen zur Planung der Verkehrsanlagen für die einzelnen Straßenzüge. Der Honorarberechnung liegen lediglich Kostenschätzungen zugrunde, so dass hier noch Abweichungen möglich sind. Die Einordnung der Grundleistungen erfolgt für jede Straße als abschließende Festlegung in Honorarzone II unten.
Somit ergäbe sich pro Straße folgendes vorläufiges Honorar
anrechenbare Kosten (Schätzung) vorläufiges Honorar netto
- Lindenweg 280.000 € 35.568,68 €
- Buchstraße 190.000 € 26.055,96 €
- Auf der Halde 240.000 € 31.371,80 €
- Welden 225.000 € 30.295,16 €
Nicht im Angebot sondern nach Aufwand werden folgende Leistungen abgerechnet:
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen
- Angebote Dritter einholen z.b Baugrundgutachten
- Kostenaufteilung nach besonderer Anforderung
- Prüfen von Nachträgen
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Entwurfsvermessung pauschal ( 2575,00 € Lindenweg, 2150,00 € Buchstraße), (3100,00 € Auf der Halde), (625,00 € Welden)
- Zeitliche und technische Koordination von Sparten die von Dritten verlegt werden je Straße 200,00 €
- SiGeKo 0,4% der anrechenbaren Kosten je Straßenzug
- Abstecken der Hauptpunkte im amtl. Lage- und Höhennetz (zwischen 475,00 und 575,00 € je Straße)
Alle Honorarangaben sind netto.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt mit dem Ingenieurbüro Mooser, Kaufbeuren pro Straßenzug die entsprechenden Verträge wie im Sachvortrag beschrieben abzuschließen.
Für den Eschenweg ist das Büro Buchner, Dießen um ein entsprechendes Angebot samt Planung anzufragen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 17 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen