beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen