beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 51. Sitzung vom 20.02.2018 TOP I.3 informiert der Bürgermeister über das Gespräch mit dem Antragsteller, demnach die Anhebung auf max. 4 Wohneinheiten beantragt wird.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Oberdießen „Gartenstraße“ zur Erhöhung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 4 Wohneinheiten wird für die drei noch unbebauten Grundstücke im festgesetzten Mischgebiet (westlicher Bereich) zugestimmt. Für den östlichen Bereich, der als Wohngebiet festgesetzt ist, bleibt die höchstzulässige Zahl von zwei Wohneinheiten unverändert bestehen.

Der Aufstellungsbeschluss wird in einer der nächsten Sitzungen gefasst. Die Kosten des Änderungsverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen