beschlossen

Ja: 11, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag von GRM Scholz zur Erhöhung der Hundesteuersatzung.


Beschluss:

 

 

Satzung zur Änderung der

 

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

 

 

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Unterdießen folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung der Satzung

 

(1) § 5 erhält folgende neue Fassung:

 

Die Steuer beträgt pro Hund                                  80 €

 

(2) Für Kampfhunde i.S. des § 6 beträgt die Steuer jährlich 1.000,00 €

(3) Für Kampfhunde i.S. des § 6 mit Negativzeugnis beträgt die Steuer jährlich 720,00 €

(4)  Unabhängig von § 6 kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren ergeben.

(5)  Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach §7 Abs. 1 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

 

 

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen