Sachvortrag:
Der
Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom
Bebauungsplan Seestall „Mitterfeldweg“. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57
Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Es weicht jedoch hinsichtlich Dachform,
Dachneigung und Dacheindeckung vom BBPL ab.
Geplant ist
ein flachgeneigtes Pultdach (3 % Dachneigung) mit Flachdachabdichtung
(Schweißbahn oder Folie).
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 25/2018, Errichtung eines
Carports mit Abstellraum, auf dem Grundstück FlNr. 129/6; Gkg. Seestall, Mitterfeldweg
17; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung
wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen