Sachvortrag:
Das Vorhaben
liegt im Bereich des BBPL Leeder „Kreuzäcker“, weicht aber in drei Punkten von
den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die
Abweichungen sind:
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Abweichung
von der vorgegebenen Dachneigung, vorgegeben 38-48 °, geplant 4,5 °
(A-Festsetzungen 2.4.1)
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Abweichung
von der Dacheindeckung, vorgegeben naturroter Dachstein, geplant Glas
(A-Festsetzungen 7.3.3)
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Abweichung
von der Dachform, vorgegeben Satteldächer, geplant Pultdach (A-Festsetzungen
7.3.2)
Beschluss:
Zum Bauantrag
BA 22/2018; Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung, auf dem
Grundstück FlNr. 535/3; Gkg. Leeder, Kreuzäcker 16; wird das Einvernehmen nach
§ 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich
vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2
Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen