beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL Leeder „Kreuzäcker“, weicht aber in drei Punkten von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichungen sind:

-          Abweichung von der vorgegebenen Dachneigung, vorgegeben 38-48 °, geplant 4,5 ° (A-Festsetzungen 2.4.1)

-          Abweichung von der Dacheindeckung, vorgegeben naturroter Dachstein, geplant Glas (A-Festsetzungen 7.3.3)

-          Abweichung von der Dachform, vorgegeben Satteldächer, geplant Pultdach (A-Festsetzungen 7.3.2)

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 22/2018; Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung, auf dem Grundstück FlNr. 535/3; Gkg. Leeder, Kreuzäcker 16; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen