beschlossen

Ja: 9, Nein: 0

 

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Am Triebwerkslager

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Am Triebwerkslager“ (FlNr. 914/7 Gemarkung Unterdießen und 690/3 Gemarkung Oberdießen) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).


Beschluss:

 

Die Straße „Am Triebwerkslager“ bestehend aus FlNr. 914/7 Gemarkung Unterdießen und 690/3 Gemarkung Oberdießen wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 914/2 Gemarkung Unterdießen (Von Dornstetten zur B17)

Endpunkt:                   FlNr. 690/0 Gemarkung Oberdießen (Untere Wiesen)

Länge:                         0,336 km

Straßenbaulast:            Auf gesamter Länge - Gemeinde Unterdießen

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen