In Vollzug des Bayer. Straßen- und
Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Am Triebwerkslager
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete
Straße „Am Triebwerkslager“ (FlNr. 914/7 Gemarkung Unterdießen und 690/3
Gemarkung Oberdießen) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die
Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde
hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Die Straße „Am Triebwerkslager“ bestehend aus
FlNr. 914/7 Gemarkung Unterdießen und 690/3 Gemarkung Oberdießen wird gemäß
Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr.
914/2 Gemarkung Unterdießen (Von Dornstetten zur B17)
Endpunkt: FlNr.
690/0 Gemarkung Oberdießen (Untere Wiesen)
Länge: 0,336
km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge - Gemeinde Unterdießen
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des
Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen