Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Nähe Bahnhofstraße
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Bahnhofstraße“ (FlNr. 40/31 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Nähe Hauptstraße
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Hauptstraße“ (FlNr. 154/1 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fuß- und Radweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Riedbergweg
Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Feld- und Waldweg „Riedbergweg“ (FlNr. 372/2 Gemarkung Leeder) ist als öffentlicher Feld- und Waldweg festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines Feld- und Waldweges. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Hahnenfeldwiesen
Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Feld- und Waldweg „Hahnenfeldwiesen“ (FlNr. 383/0 Gemarkung Leeder) ist als öffentlicher Feld- und Waldweg festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines Feld- und Waldweges. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Nähe Rehlingerstraße
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Rehlingerstraße“ (FlNr. 554/36 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fuß- und Radweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Baumackerweg im Mühlfeld
Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Feld- und Waldweg „Baumackerweg im Mühlfeld“ (FlNr. 2611/2 Gemarkung Leeder) ist als öffentlicher Feld- und Waldweg festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines Feld- und Waldweges. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Oberer Baumackerweg im Mühlfeld
Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Feld- und Waldweg „Oberer Baumackerweg im Mühlfeld“ (FlNr. 2607/2 Gemarkung Leeder) ist als öffentlicher Feld- und Waldweg festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines Feld- und Waldweges. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Nähe Bahnhofstraße“ bestehend aus der FlNr. 40/31 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 40/22 Gemarkung Leeder (Nähe Hauptstraße)
Endpunkt: FlNr. 586/0 Gemarkung Leeder (Bahnhofstraße 14)
Länge: 0,165 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Beschluss:
Die Straße „Nähe Hauptstraße“ bestehend aus der FlNr. 154/1 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 587/2 Gemarkung Leeder (Am Graben)
Endpunkt: FlNr. 40/27 Gemarkung Leeder (Hauptstraße)
Länge: 0,083 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: Fuß- und Radweg
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Beschluss:
Der Feld- und Waldweg „Riedbergweg“ bestehend aus der FlNr. 372/2 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum Feld- und Waldweg gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 277/0 Gemarkung Leeder (An der Denklinger Straße)
Endpunkt: FlNr. 2216/2 Gemarkung Leeder (Hinterm Ried)
Länge: 0,253 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Beschluss:
Der Feld- und Waldweg „Hahnenfeldwiesen“ bestehend aus der FlNr. 383/0 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum Feld- und Waldweg gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 31/0 Gemarkung Leeder (Hartwiesenweg)
Endpunkt: FlNr. 384/2 Gemarkung Leeder (Haldenweg)
Länge: 1,025 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Beschluss:
Die Straße „Nähe Rehlingerstraße“ bestehend aus der FlNr. 554/36 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 555/1 Gemarkung Leeder (Nähe Relingerstraße)
Endpunkt: FlNr. 40/9 Gemarkung Leeder (Hauptstraße)
Länge: 0,155 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: Fuß- und Radweg
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Beschluss:
Der Feld- und Waldweg „Baumackerweg im Mühlfeld“ bestehend aus der FlNr. 2611/2 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum Feld- und Waldweg gewidmet.
Anfangspunkt: nördlichster Grenzpunk der FlNr. 2613/0 Gemarkung Leeder (Mühlfeld)
Endpunkt: FlNr. 2855/2 Gemarkung Leeder (Mühlfeldweg)
Länge: 0,229 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Beschluss:
Der Feld- und Waldweg „Oberer Baumackerweg im Mühlfeld“ bestehend aus der FlNr. 2607/2 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum Feld- und Waldweg gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 2611/2 Gemarkung Leeder (Baumackerweg im Mühlfeld)
Endpunkt: FlNr. 2602/0 Gemarkung Leeder (Mühlfeld)
Länge: 0,223 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen