beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Nähe Bahnhofstraße

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Bahnhofstraße (FlNr. 40/31 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 

 

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Nähe Hauptstraße

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Hauptstraße (FlNr. 154/1 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fuß- und Radweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 

 

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Riedbergweg

 

Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Feld- und Waldweg „Riedbergweg (FlNr. 372/2 Gemarkung Leeder) ist als öffentlicher Feld- und Waldweg festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines Feld- und Waldweges. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 

 

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Hahnenfeldwiesen

 

Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Feld- und Waldweg „Hahnenfeldwiesen“ (FlNr. 383/0 Gemarkung Leeder) ist als öffentlicher Feld- und Waldweg festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines Feld- und Waldweges. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 

 

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Nähe Rehlingerstraße

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Rehlingerstraße (FlNr. 554/36 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fuß- und Radweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 

 

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Baumackerweg im Mühlfeld

 

Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Feld- und Waldweg „Baumackerweg im Mühlfeld“ (FlNr. 2611/2 Gemarkung Leeder) ist als öffentlicher Feld- und Waldweg festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines Feld- und Waldweges. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 

 

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Oberer Baumackerweg im Mühlfeld

 

Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Feld- und Waldweg „Oberer Baumackerweg im Mühlfeld“ (FlNr. 2607/2 Gemarkung Leeder) ist als öffentlicher Feld- und Waldweg festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines Feld- und Waldweges. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).


Beschluss:

 

Die Straße „Nähe Bahnhofstraße“ bestehend aus der FlNr. 40/31 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 40/22 Gemarkung Leeder (Nähe Hauptstraße)

Endpunkt:                   FlNr. 586/0 Gemarkung Leeder (Bahnhofstraße 14)

Länge:                         0,165 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Beschluss:

 

Die Straße „Nähe Hauptstraße“ bestehend aus der FlNr. 154/1 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 587/2 Gemarkung Leeder (Am Graben)

Endpunkt:                   FlNr. 40/27 Gemarkung Leeder (Hauptstraße)

Länge:                         0,083 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             Fuß- und Radweg

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Beschluss:

 

Der Feld- und Waldweg „Riedbergweg“ bestehend aus der FlNr. 372/2 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum Feld- und Waldweg gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 277/0  Gemarkung Leeder (An der Denklinger Straße)

Endpunkt:                   FlNr. 2216/2 Gemarkung Leeder (Hinterm Ried)

Länge:                         0,253 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Beschluss:

 

Der Feld- und Waldweg „Hahnenfeldwiesen“ bestehend aus der FlNr. 383/0 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum Feld- und Waldweg gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 31/0  Gemarkung Leeder (Hartwiesenweg)

Endpunkt:                   FlNr. 384/2 Gemarkung Leeder (Haldenweg)

Länge:                         1,025 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Beschluss:

 

Die Straße „Nähe Rehlingerstraße“ bestehend aus der FlNr. 554/36 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 555/1 Gemarkung Leeder (Nähe Relingerstraße)

Endpunkt:                   FlNr. 40/9 Gemarkung Leeder (Hauptstraße)

Länge:                         0,155 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             Fuß- und Radweg

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Beschluss:

 

Der Feld- und Waldweg „Baumackerweg im Mühlfeld“ bestehend aus der FlNr. 2611/2 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum Feld- und Waldweg gewidmet.

 

Anfangspunkt:            nördlichster Grenzpunk der FlNr. 2613/0 Gemarkung Leeder (Mühlfeld)

Endpunkt:                   FlNr. 2855/2 Gemarkung Leeder (Mühlfeldweg)

Länge:                         0,229 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Beschluss:

 

Der Feld- und Waldweg „Oberer Baumackerweg im Mühlfeld“ bestehend aus der FlNr. 2607/2 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum Feld- und Waldweg gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 2611/2 Gemarkung Leeder (Baumackerweg im Mühlfeld)

Endpunkt:                   FlNr. 2602/0 Gemarkung Leeder (Mühlfeld)

Länge:                         0,223 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen