Beschluss:
In Weiterführung der 100. Sitzung vom 28.06.2018 TOP I.1 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen