beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

In Weiterführung der 100. Sitzung vom 28.06.2018 TOP I.4 wird die Verwaltung beauftragt, den Entwurf der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Erneuerbare Energien Am Huttenbügel“ mit Begründung in der gebilligten Fassung vom 03.03.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen