beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Schulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung (einschl. Haushalts- und Finanzplan mit Anlagen und des Vorberichtes vor.

Der Schulverbandsvorsitzende erläutert den Vorbericht und die wichtigsten Haushaltsansätze.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

 

 

des Schulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech ) für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                  1.455.300,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                       35.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Schulverbandsumlage

 

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2017 auf 363,2 (wegen Faktor Grundschüler) Verbandsschüler festgesetzt.

 

1. Verwaltungsumlage

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 1.192.500 € festgesetzt.

 

1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2017 auf 363,2 Schüler festgesetzt

 

 

             Schulverbandsumlage für 363,2 Schüler

                                                                                                                                       3.283,31 €/Schüler

 

2. Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde

 

Denklingen

 

51

 

167.449,06 €

 

 

 

Fuchstal

 

57

 

187.148,95 €

 

 

 

Unterdießen

 

25

 

82.082,87 €

 

 

 

Apfeldorf

 

19

 

62.382,98 €

 

 

 

 

Kinsau

 

22

 

72.232,93 €

 

 

 

Reichling

 

68,2

 

223.922,08 €

 

 

 

Rott

 

63

 

206.848,84 €

 

 

 

 

Thaining

 

17

 

55.816,35 €

 

 

 

Vilgertshofen

 

41

 

134.615,91 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

363,2

 

1.192.500,00 €

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2018 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Finanzplan 2019 bis 2021 wird genehmigt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen