beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL Leeder „Nördlich Wegäcker“, weicht aber in einem Punkt von den Vorgaben des BBPL ab. Es wird das Baufenster im Norden auf einer Breite von 8,35 m um 1,90 m verlassen (15,87 m²). Ein Antrag auf Befreiung mit Begründung liegt bei.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 44/2018; Neubau einer Gaststätte inkl. Aufstockung, hier Tektur Lageveränderung des Hauptgebäudes, Änderung der Außentreppe mit Einhausung des Müllabstellplatzes, auf dem Grundstück FlNr. 539/38; Gkg. Leeder, Josef-Schöner-Str. 2; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen