beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Bauantrag und über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Leeder „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Abs. 1 Pkt. 12 g) Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Es weicht jedoch von Teil II Örtliche Bauvorschriften Pkt. 1.2 des Bebauungsplanes ab. Hier ist die Werbefläche auf maximal 10 m² pro Betreiber pro Gebäudeseite beschränkt. Inklusive des mit dezentem Anthrazitfarbton auf die Fassade aufgebrachten Schriftzuges, beträgt die geplante Fläche der Werbung jedoch 23 m². Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 45/2018; Werbeanlagen Edeka Dallmann, auf dem Grundstück FlNr. 533/5; Gkg. Leeder, Bahnhofstraße 28; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen