beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2).

 

Beschluss:

 

Zur BV 05/2018; Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Grundstück FlNr. 2827/7; Gemarkung Leeder, Welden, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen