Sachvortrag:
In Vollzug des
Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße aus
Gründen der Unklarheit erneut gewidmet:
Dreiweiherweg
Beschluss:
Die Straße „Dreiweiherweg“ bestehend aus FlNr. 228/0, 227/0 und Teilfläche aus 253/3 jeweils Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG erneut zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: Einmündung in die Aschthaler Straße, Gemarkung Leeder
(siehe beigefügten Lageplan M = 1:1500)
Endpunkt: nordöstlichster Grenzpunkt von FlNr. 214/0, Gemarkung Leeder
(siehe beigefügten Lageplan M = 1:1500)
Länge: 0,266 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge - Gemeinde
Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen