beschlossen

Ja: 14, Nein: 0


Beschluss:

 

Die Straße „Dreiweiherweg“ bestehend aus FlNr. 228/0, 227/0 und Teilfläche aus 253/3 jeweils Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG erneut zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            Einmündung in die Aschthaler Straße, Gemarkung Leeder

(siehe beigefügten Lageplan M = 1:1500)

Endpunkt:                   nordöstlichster Grenzpunkt von FlNr. 214/0, Gemarkung Leeder

(siehe beigefügten Lageplan M = 1:1500)

Länge:                         0,266 km

Straßenbaulast:            Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen