beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit eine neue Entwässerungssatzung zu erlassen. § 4 Abs. 5 erhält nun folgende Fassung:

Unbeschadet des Abs. 4 besteht ein Benutzungsrecht nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Die Gemeinde kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die Einleitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist.


Beschluss:

 

Die Entwässerungssatzung wird wie vorliegend beschlossen. Der Entwurf der Satzung wird Bestandteil des Beschlusses und dem Beschlussbuch beigeheftet.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen