beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

Nach Vorbesprechung und Einwänden durch das LRA wurde die Planung entsprechend geändert. Diese abgeänderte Planung wird durch den Planer anhand eines Modelles vorgestellt.

Der Bürgermeister trägt die E-Mail des LRA an den Planer vom 20.08.2018 vor.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 49/2018; Neubau eines Wohnhauses in Holzbauweise mit Garage, auf dem Grundstück FlNr. 739/1; Gemarkung Leeder, Bergstraße 13; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen