beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Termin der betroffenen Anlieger (Am Anger 1 und Am Anger 2) und über die von den Eigentümern abgegeben Stellungnahmen, aus welchen Gründen die vorhanden Hecken, die das Sichtfeld beeinträchtigen, nicht weiter zurück geschnitten werden können. Des Weiteren wird über die Stellungnahme von Herrn Wettering (Staatliches Bauamt Weilheim) informiert. Herr Wettering weist daraufhin, dass die Zuständigkeit für die Freihaltung bzw. Freilegung von Sichtfeldern bei der Gemeinde liegt und diese somit darüber entscheidet, ob auf die Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu Lasten einer verkehrssicheren Einmündung verzichten möchte. Ein Verkehrsspiegel stellt jedoch aus seiner Sicht lediglich eine temporäre Hilfe beim Einfahren in die St 2055 dar (siehe Stellungnahme per E-Mail).

 

Weiterhin informiert der Bürgermeister über das Ergebnis der Verkehrszählung in der Stockstraße sowie über die gemessenen Höchstgeschwindigkeiten im Rahmen der Geschwindigkeitsmessung in der Stockstraße vom Juli 2018. Anhand von Fotos demonstriert der Bürgermeister das Sichtfeld in beide Richtungen bei der Ausfahrt aus der Straße Am Anger.

 

Die Kostentragung des Spiegels und die Aufstellung sollten durch die Gemeinde Fuchstal erfolgen.


Beschluss:

 

Auf der Staatsstraße 2055 auf Höhe der Einmündung Am Anger ist durch die Gemeinde ein Verkehrsspiegel anzubringen. Es ist in Verbindung mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim ein Standort festzulegen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen