zur Kenntnis genommen

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der Aufstellungsbeschlusses in der 88. Sitzung vom 14.12.2017 TOP I.4 wurde vom beauftragten Büro abtplan nun eine Bestandsanalyse durchgeführt und der Vorabzug des Bebauungsplanes erstellt. Der Bürgermeister erläutert den Vorabzug vom 06.09.2018 in den wesentlichen Punkten.

 

Der Geltungsbereich sollte gem. dem Büro optplan gegenüber dem Aufstellungsbeschluss noch wie folgt erweitert werden:

  • Bereich Brunnen vor der Kirche
  • Platz südlich im Bereich der Einfahrt zum Flößerweg einschließlich der umliegenden angrenzenden Grundstücke
  • Bereich des Hungerbachs im nordwestlichen Bereich

 

Es wurde auch eine Sichtachse von Westen auf die Kirche mit aufgenommen.


Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

In der ersten Sitzung im Oktober wird die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen, der Vorentwurf des Planes durch das Büro aptplan vorgestellt sowie der Vorentwurf gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.