Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert darüber, dass das
Gebiet zwar im Außenbereich liegt, jedoch militärische Konversionsflächen oder
Teilflächen hiervon mit einer Bebauung von einigem Gewicht, die eine den
zivilen Nutzungsarten vergleichbare Prägung aufweisen, gem. dem LEP Bayern als
Ausnahmemöglichkeit vom Anbindungsziel genannt werden. Dies kann der Begründung
des LEP zufolge eine Bebauung mit militärischen Wohn-, Verwaltungs- oder
Gewerbebauten sein. Diese Forderung ist hier erfüllt. Die Gemeinde geht davon
aus, dass die vorhandenen baulichen Anlagen rechtmäßig errichtet wurden.
Weiterhin informiert der Bürgermeister darüber, dass die Fläche des ehemaligen Triebwerklagers Dornstetten bisher im FNP als „Sondergebiet Standortübungsplatz“ dargestellt ist.
Nachdem die Gemeinde das Gelände und die bestehenden Gebäude bestandsorientiert ohne Erweiterungsmaßnahmen nutzen möchte, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Beschluss:
Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam seit 30.08.2001) wird wie folgt geändert:
Für das Gebiet des ehemaligen Triebwerklagers Dornstetten, das die Grundstücke mit den FlNrn. 1125 Gemarkung Unterdießen, 690, 693/1 jeweils Gemarkung Oberdießen sowie 69 Gemarkung Dornstetten umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstücke FlNrn. 1124 Gemarkung Unterdießen, 688 und 690/2 jeweils Gemarkung Oberdießen
im Westen Grundstücke FlNrn. 687, 693, 694 jeweils Gemarkung Oberdießen, Gemarkungsgrenze Gemeinde Fuchstal und 69/1 Gemarkung Dornstetten
im Süden Grundstück FlNr. 693 Gemarkung Oberdießen sowie Gemarkungsgrenze Gemeinde Fuchstal
im Osten Grundstücke FlNrn. 1120, 1121, 1122, 1123, 1124, 1125/1 jeweils Gemarkung Unterdießen, 690/3 Gemarkung Oberdießen und 69/2 Gemarkung Dornstetten
soll die bisherige Darstellung als „Sondergebiet Standortübungsplatz“ in „Gewerbegebiet“ (GE) (§ 1 Abs. 2 Nr. 9 BauNVO) geändert werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen