beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass das Gebiet zwar im Außenbereich liegt, jedoch militärische Konversionsflächen oder Teilflächen hiervon mit einer Bebauung von einigem Gewicht, die eine den zivilen Nutzungsarten vergleichbare Prägung aufweisen, gem. dem LEP Bayern als Ausnahmemöglichkeit vom Anbindungsziel genannt werden. Dies kann der Begründung des LEP zufolge eine Bebauung mit militärischen Wohn-, Verwaltungs- oder Gewerbebauten sein. Diese Forderung ist hier erfüllt. Die Gemeinde geht davon aus, dass die vorhandenen baulichen Anlagen rechtmäßig errichtet wurden.

 

Weiterhin informiert der Bürgermeister darüber, dass die Fläche des ehemaligen Triebwerklagers Dornstetten bisher im FNP als „Sondergebiet Standortübungsplatz“ dargestellt ist.

 

Nachdem die Gemeinde das Gelände und die bestehenden Gebäude bestandsorientiert ohne Erweiterungsmaßnahmen nutzen möchte, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.


Beschluss:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam seit 30.08.2001) wird wie folgt geändert:

 

Für das Gebiet des ehemaligen Triebwerklagers Dornstetten, das die Grundstücke mit den FlNrn.  1125 Gemarkung Unterdießen, 690, 693/1 jeweils Gemarkung Oberdießen sowie 69 Gemarkung Dornstetten umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                  Grundstücke FlNrn. 1124 Gemarkung Unterdießen, 688 und 690/2 jeweils Gemarkung Oberdießen

 

im Westen                   Grundstücke FlNrn. 687, 693, 694 jeweils Gemarkung Oberdießen, Gemarkungsgrenze Gemeinde Fuchstal und 69/1 Gemarkung Dornstetten

 

im Süden                    Grundstück FlNr. 693 Gemarkung Oberdießen sowie Gemarkungsgrenze Gemeinde Fuchstal

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 1120, 1121, 1122, 1123, 1124, 1125/1 jeweils Gemarkung Unterdießen, 690/3 Gemarkung Oberdießen und 69/2 Gemarkung Dornstetten

 

soll die bisherige Darstellung als „Sondergebiet Standortübungsplatz“ in „Gewerbegebiet“ (GE) (§ 1 Abs. 2 Nr. 9 BauNVO) geändert werden.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen