beschlossen

Ja: 13, Nein: 0


Beschluss:

 

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Asch „Am Bahnhof“ (Planzeichnung vom 27.03.2018 mit Satzung und Begründung in der Fassung vom 19.09.2018) wird mit folgender Änderung gebilligt:

  • die Teilfläche des Grünstreifens östlich der Ascher Bahnhofstraße mit der FlNr. 552 Gemarkung Asch ist aus dem Geltungsbereich zu entfernen.

Der Planentwurf erhält das Fassungsdatum 20.09.2018.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Einbeziehungssatzung Asch „Am Bahnhof“ mit Begründung in der gebilligten Fassung vom 20.09.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 34 Abs. 6, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 4a Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen