Sachvortrag:
Der erforderliche Ausgleich findet auf einem
vom Vorhabenträger erworbenen Grundstück in der Gemeinde Issing statt. Die
Ausgleichsmaßnahmen auf diesem Grundstück wurden in Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde festgelegt.
Beschluss:
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Asch „Am
Bahnhof“ (Planzeichnung vom 27.03.2018 mit Satzung und Begründung in der
Fassung vom 19.09.2018) wird mit folgender Änderung gebilligt:
- die Teilfläche des Grünstreifens östlich
der Ascher Bahnhofstraße mit der FlNr. 552 Gemarkung Asch ist aus dem
Geltungsbereich zu entfernen.
Der Planentwurf erhält das Fassungsdatum
20.09.2018.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf
der Einbeziehungssatzung Asch „Am Bahnhof“ mit Begründung in der gebilligten
Fassung vom 20.09.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
durchzuführen (§ 34 Abs. 6, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 4a Abs. 2
BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen