beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet dargestellt.

Das Vorhaben wurde vorab mit dem Landratsamt besprochen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 52/2018; Nutzungsänderung Einbau einer Wohnung in best. Gewerberäume im EG; auf dem Grundstück FlNr. 558/14; Gemarkung Leeder, Rehlinger Str. 16; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen