beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung des Aufstellungsbeschlusses in der 88. Sitzung vom 14.12.2017 TOP I.4 und der 104. Sitzung vom 06.09.2018 TOP I.5 sollte aufgrund der durchgeführten Bestandsaufnahme auf Empfehlung des Büro abtplan der Geltungsbereich um folgende Bereiche erweitert werden:

  • Bereich des Hungerbachs im nordwestlichen Bereich des bisherigen Geltungsbereichs
  • Bereich Brunnen vor der Kirche sowie Ortsstraße
  • Platz südlich des bisherigen Geltungsbereichs im Bereich der Einfahrt zum Flößerweg einschließlich der umliegenden angrenzenden Grundstücke

Beschluss:

 

Der Geltungsbereich wird um folgende Grundstücke erweitert:

  • Grundstück FlNr. 17/1 Gemarkung Seestall (Bereich des Hungerbachs nordwestlich angrenzende an den bisherigen Geltungsbereich)
  • Grundstücke FlNrn. 65/2 Tfl. (Ortsstraße), 37 (Bereich Brunnen vor der Kirche sowie Ortsstraße) jeweils Gemarkung Seestall
  • Grundstücke FlNrn. 65/7 Tfl. (Flößerweg), 5, 6, 7 Tfl., 65/13, 71/4, 70/2, 70 jeweils Gemarkung Seestall (Platz südlich im Bereich der Einfahrt zum Flößerweg einschließlich der umliegenden angrenzenden Grundstücke)

Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen