Beschluss:
In
Weiterführung der 106. Sitzung vom 04.10.2018 TOP I.5 wird die Verwaltung
beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfes vom 04.10.2018 die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form
einer Informationsveranstaltung gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß §
2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen