beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 88. Sitzung vom 14.12.2017 TOP I.5 liegt nun ein aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches angepasstes Honorarangebot vor.

Der Geltungsbereich wurde von 3,09 ha auf 4,4 ha erweitert und das Honorar für die Grundleistungen hat sich dadurch von 10.000 € auf 15.000 € netto und die Nebenkosten von 655 € auf 905 € netto erhöht. Somit beträgt das Honorar gesamt brutto 22.615,95 €.


Beschluss:

 

Der Erhöhung des Honorarangebotes vom 13.07.2018 auf 22.615,95 € (inklusive der Kosten für die Erstellung eines evtl. notwendig werdenden Umweltberichtes in Höhe von 1.500 € netto) wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen