beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege ist als erster Schritt der archäologischen Untersuchung der Oberbodenabtrag unter Aufsicht einer archäologischen Fachkraft durchzuführen. Dieser umfasst die Herstellung eines Feinplanums zur archäologischen Beurteilung, die digitale Einmessung des abgeschobenen Areals sowie einen Kurzbericht. Dies soll von einer archäologisch qualifizierten Fachfirma mit Erfahrungen im Bereich Körpergräberfelder erfolgen.

 

Es wurde ein Angebot der Fa. DIG IT Company GbR aus Peiting für die komplette Verdachtsfläche, die überbaut werden soll (Baugrundstücke, Erschließungsfläche und teilweise Grünfläche) eingeholt.

Diese hat auch die Gräber in Denklingen im Rahmen der Straßenbaumaßnahme untersucht und ausgegraben.

Das Angebot vom 19.10.2018 wurde dem Gemeinderat ins RIS eingestellt. Der Bagger mit ungezähnter Humusschaufel ist bauseitig zu stellen.


Beschluss:

 

Der Auftrag zur archäologischen Begleitung im Rahmen des Oberbodenabtrags wird an die Fa. DIG IT Company, Peiting gem. Angebot vom 19.10.2018 erteilt. Es handelt sich hierbei nur um einen groben Richtwert, der nach oben oder unten abweichen kann.

Für die Bereitstellung des Baggers mit einer ungezähnten Humusschaufel ist Kontakt mit Baufirmen aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen