Sachvortrag:
Das Vorhaben
unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche
ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen