beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die notwendige Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, damit das Abrechnen der Garagen bei baulicher Verbindung zum Wohnhaus, oder tatsächlichem Wasseranschluss rechtlich möglich wird.


Beschluss:

 

Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Unterdießen

(BGS-EWS)

 

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Unterdießen folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

 

§ 1

Änderung der Satzung

 

(1) § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

 

Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind.

 

Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die an die Schmutzwasserableitung nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht zum Geschoßflächenbeitrag herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

(1)   §1 Absatz 1 tritt eine Woche nach seiner Bekanntmachung in Kraft.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen