beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL Asch „Ortskern I“ für den Bereich westlich der Pfarrkirche (einfacher B-Plan), weicht aber in zwei Punkten von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiungen gestellt. Die Abweichungen sind:

 

-          A-Festsetzungen 6.4; „Garagen und Nebengebäude sind bezüglich Dachform, verwendeten Materialien und Dachneigung an das Hauptgebäude anzupassen“. Geplant ist ein Flachdach mit Flachdachabdichtung.

-          A-Festsetzungen 6.5; „Garagen, Tiefgaragenrampen sowie Nebengebäude müssen entlang der Römerkesselstraße, der Lechsbergstraße und der Dorfstraße mindesten 2,00 m hinter der straßenseitigen Vorderkante des Hauptgebäudes zurückbleiben“. Die Carports sind ca. 5,20 m vor der Vorderkante des Hauptgebäudes geplant.

 

Zu einer gleichlautenden formlosen Anfrage wurde auf der Gemeinderatssitzung am 31.10.2018; TOP I.1; das Einvernehmen der Gemeinde in Aussicht gestellt.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 57/2018; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier WE –Tektur Errichtung von zwei Doppelcarports-, auf dem Grundstück FlNr. 150/6; Gkg. Asch, Römerkesselstraße 1 A, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen