abgelehnt

Ja: 6, Nein: 9

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Anfrage, ob es möglich wäre, im Bereich des festgesetzten Grünstreifens im Westen des Baugebietes ein paar kleine Parzellen für Schuppen als Einstellmöglichkeit bzw. Krautgärten auszuweisen, die die Gemeinde dann an Personen verpachten kann, die kleine Grundstücke im Dorf haben und dort nichts unterbringen bzw. anpflanzen können.

Nach Rücksprache mit dem Planungsverband könnten hier bauliche Anlagen, die deutlich untergeordnet sind und nicht dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, zugelassen werden. Lagerflächen ohne Bezug zur Gartennutzung dürfen hier jedoch nicht entstehen.

 

Es wird vom Planungsverband vorgeschlagen, diese Fläche weiterhin als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Krautgärten festzusetzen. Hier müssen dann Baufenster für Nebenanlagen (Gartenhäuser) und eine entsprechende Größenbegrenzung festgelegt werden.

Um hier einen einheitlichen Rahmen zu schaffen, sollte diese Festsetzung für die komplette Grünfläche (unabhängig von den Eigentumsverhältnissen) getroffen werden.


Beschluss:

 

Der komplette Bereich des bisher festgesetzten Grünstreifens im Westen des Baugebietes wird weiterhin als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Krautgärten festgesetzt. Es ist ein Vorschlag in Bezug auf die Größe der einzelnen Parzellen sowie der Baufenster für die Nebenanlagen (Gartenhäuser) und die entsprechende Größenbegrenzung zu erarbeiten.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         6           Stimmen

                                             dagegen:    9           Stimmen

                                             (der Antrag ist abgelehnt)