beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 06/2018; Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, auf dem Grundstück FlNr. 59/5 und 59/6; Gemarkung Oberdießen, Dorfstraße 18 1/3; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen