beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung des Aufstellungsbeschlusses in der 54. Sitzung vom 08.05.2018 TOP I.1 liegt nun der Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 11.12.2018 vor.

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass im Rahmen der Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.06. bis einschließlich 09.07.2018, in der sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen sowie sich zur Planung äußern konnte, keine Stellungnahmen eingegangen sind. Diese ist gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen, sofern keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet. Auf diese sowie auf die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde hier verzichtet.

 


Beschluss:

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Oberdießen „Gartenstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 11.12.2018 wird gebilligt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen