Beschluss:
In
Weiterführung der 112. Sitzung vom 10.01.2019 TOP I.1 wird die Verwaltung
beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfes vom 10.01.2019 die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem
werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen