Sachvortrag:
Das Vorhaben wurde mit Bescheid AZ. B-829/2006-2 vom 04.12.2006 genehmigt und wurde bereits mehrfach verlängert. Der Antragsteller beantragt fristgerecht die Verlängerung. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 65/2018; Verlängerung des Bauantrages BA 26/2006 zum Um- und Anbau an bestehendes Gebäude, auf dem Grundstück FlNr. 44, Gemarkung Seestall, Ortsstr. 33 wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen