Sachvortrag:
Das Vorhaben
liegt im Bereich des BBPL Asch „Stockstraße“, weicht aber in einem Punkt von
den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.
Die Abweichung
ist:
-
Es wurde
eine Dachneigung von 20° und ein Zwerchhaus (Wiederkehr) geplant. Die ist laut
BBPL aber erst bei einer Dachneigung von über 35° zulässig (A-Festsetzungen
6.2.4).
Beschluss:
Zum Bauantrag
BA 64/2018; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, auf dem Grundstück
FlNr. 204/20; Gkg. Asch, Sonnenfeld 4; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB
erteilt. Der Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich
vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2
Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen