beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL Asch „Stockstraße“, weicht aber in einem Punkt von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.

 

Die Abweichung ist:

-         Es wurde eine Dachneigung von 20° und ein Zwerchhaus (Wiederkehr) geplant. Die ist laut BBPL aber erst bei einer Dachneigung von über 35° zulässig (A-Festsetzungen 6.2.4).

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 64/2018; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, auf dem Grundstück FlNr. 204/20; Gkg. Asch, Sonnenfeld 4; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen