beschlossen

Ja: 13, Nein: 2

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

Auf der Gemeinderatssitzung am 06.09.2018; TOP I.7 wurde zur vorherigen Planung bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. In der vorliegenden Planung wurden nochmals Details geändert.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 01/2019; Neubau eines Wohnhauses in Holzständerbauweise mit Garagen, auf dem Grundstück FlNr. 739/1; Gemarkung Leeder, Bergstraße 13; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    2           Stimmen