beschlossen

Ja: 13, Nein: 2

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Sportplatz dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 



Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    2           Stimmen