Sachvortrag:
Das Vorhaben
liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan
als Grünfläche/Sportplatz dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht
beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Aus
Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 2 Stimmen