beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 111. Sitzung vom 13.12.2018 TOP II.5 informiert der Bürgermeister über die mittlerweile vorliegenden Angebote hinsichtlich eines E-Golfs.

 

Es liegt ein Kauf- bzw. auch ein Leasingangebot zwei gleicher Modelle vor. Der Kaufpreis nach Abzug aller Rabatte und Prämien beläuft sich auf brutto 32.068,51 €.

 

Das Leasingangebot beläuft sich auf 370,09 € brutto monatlich, was bei einer Laufzeit von 48 Monate Leasingzahlungen von 17.764,32 € verursacht. Die Kilometerleistung/Jahr beträgt 15.000 km was erfahrungsgemäß ausreicht.

 

Die Differenz zwischen Kauf und Leasing beläuft sich demnach auf ca. 12.000 € netto.

 

Der Wiederverkaufswert des jetzigen E-Golfs (4 Jahre, 50.000 km Laufleistung) beläuft sich laut Autoscout und Auto Singer auf ca. 20.000€. In wie weit dies tatsächlich erzielt werden kann, erscheint allerdings fraglich.

 

Um nun eine Entscheidung zwischen Leasing oder Kauf treffen zu können, müssten diverse Parameter welche allesamt in der Zukunft liegen, betrachtet werden. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, wie sich die Reichweite der Fahrzeuge und damit auch der Wiederverkaufswert des jetzigen zur Disposition stehenden Fahrzeugs entwickelt. So hat sich die Reichweite des alten Golfs auf den neuen lediglich von 160 km auf 200 km erhöht (Herstellerangaben). Ein gekauftes Fahrzeug kann länger als 4 Jahre gefahren werden, wobei bei einem neuen Leasingfahrzeug nach Ablauf von 4 Jahren wieder auf die neueste zur Verfügung stehende Technologie zurückgegriffen werden kann.


Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt hinsichtlich des neuen anzuschaffenden E-Golfs

-          einen Leasingvertrag    -

gemäß Angebot des Autohaus Singer wie im Sachvortrag beschrieben abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen