beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 52. Sitzung vom 13.03.2018 TOP I.4 hat die öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden in der Zeit vom 09.04. bis einschließlich 18.05.2018 stattgefunden.

 

Herr Dehm vom Büro OPLA informiert anhand einer Präsentation zusammenfassend über die eingegangenen Stellungnahmen. Aus seiner Sicht sind ergänzende und vertiefende gutachterliche Tätigkeiten notwendig. Weiterhin stellt er den mit dem LRA – Untere Naturschutzbehörde – abgestimmten Planentwurf vom 28.09.2018 vor. Abschließend trägt er die vorzunehmenden Änderungen in der Planung zur erneuten Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbehaltlich der evtl. noch notwendigen Ergänzungen entsprechend der noch einzuholenden Gutachten vor. Die erneute Auslegung/ Beteiligung soll dabei aus Gründen der Rechtssicherheit auch dazu dienen formelle Fehler der bisherigen Auslegung zu heilen, welche im Rahmen der zurückliegenden Bürgerbeteiligung behauptet wurden. Sie dient somit der Wiederholung der bereits durchgeführten Beteiligungen  nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.


Beschluss:

 

Den vorgestellten Änderungen in der Planung wird zugestimmt. Es sind noch weitere ergänzende Gutachten einzuholen.

Die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen erfolgt zusammen mit der Abwägung der Stellungnahmen, die im Rahmen der noch durchzuführenden erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingehen.

Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (als Wiederholung der bereits erfolgten Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger wiederholter Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist auf Basis der geänderten Planung durchzuführen, wenn alle noch einzuholenden Fachgutachten vorliegen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen