abgelehnt

Ja: 1, Nein: 12

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über das Schreiben von Brigitte und Alfons Wagner vom 02.09.2018, betitelt mit „Überarbeitung der Bauleitplanung Dornstetten Am Lech, Antrag auf Einbindung der Bürger in die neue Planung“. Diesem lagen 3 Unterschriftslisten mit insgesamt 40 Unterschriften bei, zudem wurden drei Personen benannt, die berechtigt sind die Unterzeichnenden zu vertreten. Beantragt wurde die Bürger Dornstettens in die amtlichen Absprachen und die neuen Planungen ab sofort einzubinden, um zwischen Bürgerschaft und Gemeinde Einvernehmen zu erreichen. Von der Verwaltung wurde dieses Schreiben nicht als Bürgerantrag gewertet.  Das Schreiben steht im RIS zur Verfügung.

 

Mit Schreiben ebenfalls datiert auf den 02.09.2018, eingegangen im Landratsamt Landsberg am 19.12.2018 erheben Brigitte und Alfons Wagner Beschwerde gegen Bürgermeister Enthofer. Sie rügen, dass ihr Bürgerantrag nicht vom Gemeinderat behandelt wurde. In diesem Schriftstück wird auch explizit der Begriff Bürgerantrag mit Angabe der Rechtsquelle benutzt. Das Schreiben steht samt Antwortschreiben des Landratsamtes vom 08.01.2019 ebenfalls im RIS zur Verfügung.

 

Am 25.01.2019 gab Herr Wagner persönlich eine Konkretisierung des Bürgerantrags mit Datum vom 24.01.2019 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft ab (ebenfalls im RIS).  Hierin wird nunmehr wörtlich ausgeführt: „Wir beantragen hiermit, dass wir, die Bürger Dornstettens, in die Planungen bezüglich des Bebauungsplans „Dornstetten, Am Lech“ – östlich und westlich der Triebgasse  - ab sofort eingebunden werden, um zwischen Bürgerschaft und Gemeinde Einvernehmen zu erreichen. Insbesondere sollen wir über neue Planungsfortschritte informiert und bei Veränderungen der Planung einbezogen werden“.

 

In den weiteren Ausführungen wird klargestellt, dass nunmehr keine Einbeziehung in die amtlichen Absprachen mehr begehrt wird. Inwieweit diese neue Formulierung auf dem Antwortschreiben des Landratsamtes vom 08.01.2019 beruht wurde nicht geprüft. Zudem wurde dieses Schreiben der BI nunmehr auch von Hans Spängler unterzeichnet.

 

Es wurde nicht geprüft, ob das Schreiben zur Konkretisierung einen neuen Bürgerantrag darstellt. Dies dürfte nach dem Wortlaut auch nicht der Wille der BI sein, daher erfolgt die Behandlung als ein Antrag.

 

Zulässigkeitsvoraussetzungen:

 

Die formellen Voraussetzungen eines Bürgerantrags (Einreichung bei Gemeinde, Begründung, Benennung dreier vertretungsberechtigter Personen, mind. von 1 % der Gemeindeeinwohner unterschrieben) liegen vor.

 

Da der Antrag formell zulässig ist, ist auch seine materielle Zulässigkeit zu prüfen und zu behandeln.

Die Antragsteller begehren „„Wir beantragen hiermit, dass wir, die Bürger Dornstettens, in die Planungen bezüglich des Bebauungsplans „Dornstetten, Am Lech“ – östlich und westlich der Triebgasse  - ab sofort eingebunden werden, um zwischen Bürgerschaft und Gemeinde Einvernehmen zu erreichen. Insbesondere sollen wir über neue Planungsfortschritte informiert und bei Veränderungen der Planung einbezogen werden“. Eine unmittelbare Einbindung der Bürger in die Bauleitplanung (vgl. Betreff im Antrag) ist rechtlich nicht vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist in § 3 BauGB geregelt. Dieser sieht eine Auslegungsfrist von min. 30 Tagen  vor innerhalb derer die Öffentlichkeit ihre Stellungnahmen abgeben kann. Die fristgerecht eingereichten Stellungnahmen sind zu prüfen, das Ergebnis ist mitzuteilen. Diese Vorgaben wurden seitens der Gemeinde stets eingehalten.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mittels Auslegungsverfahren und einer Informationsveranstaltung während der Auslegungsfrist durchgeführt. Die Gemeinde ist hier ihrer Verpflichtung in doppelter Weise (Infoveranstaltung, plus Auslegung) nachgekommen.

 

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auf Wunsch über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus, stets Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planung gewährt wurde (zuletzt Hr. Büchelmaier, Hr. Wagner). Zudem wurden im Vorfeld diverse Veranstaltungen (Infoabend, Postwurfsendung, Runder Tisch) abgehalten.

 

Es wird also bereits bisher stets versucht, die Bürger auch über das vorgeschriebene Maß hinaus einzubinden.

 

Abschließend wird klargestellt, dass ein Rechtsanspruch der Bürgerinitiative auf eine Beteiligung über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus nicht besteht.


Beschluss:

 

Der Bürgerantrag ist zulässig. . Auf die Ausführungen im Sachvortrag wird Bezug genommen.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

Beschluss:

 

Da der Bürgerantrag zulässig ist, ist er auch zu behandeln. Auf die Ausführungen im Sachvortrag wird Bezug genommen.

 

Dem Antrag ist stattzugeben, die Bürger Dornstettens, sind in die Planungen bezüglich des Bebauungsplans „Dornstetten, Am Lech“ – östlich und westlich der Triebgasse  - ab sofort einzubinden, um zwischen Bürgerschaft und Gemeinde Einvernehmen zu erreichen. Insbesondere sollen sie über neue Planungsfortschritte informiert und bei Veränderungen der Planung einbezogen werden.

 

Diese Beteiligung geht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, die Verwaltung wird daher beauftragt abzuklären ob dies rechtlich zulässig ist.

 

Zudem ist zu klären inwieweit hierdurch ein Präjudiz geschaffen wird und bei zukünftigen Bauleitplanungen entsprechend zu verfahren ist.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    12         Stimmen

                                                         (Der Antrag ist somit abgelehnt)