beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).

 

Beschluss:

 

Zur BV 01/2019; Nutzungsänderung Einbau einer Wohnung im bestehenden Wirtschaftsgebäude, auf dem Grundstück FlNr. 2895; Gemarkung Leeder, Weldermühle, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Privilegierung des Bauherren feststellt.

 

 

 


Beschluss:

 

Zur BV 01/2019; Nutzungsänderung Einbau einer Wohnung im bestehenden Wirtschaftsgebäude, auf dem Grundstück FlNr. 2895; Gemarkung Leeder, Weldermühle, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Privilegierung des Bauherren feststellt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen