beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 05/2019; Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit Ausbau Dachgeschoss, auf dem Grundstück FlNr. 30; Gemarkung Seestall, Ortsstraße 15; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen