beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Energiestraße

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Energiestraße“ (FlNr. 474/1 Gemarkung Leeder, FlNr. 1276/1 Gemarkung Asch und eine Teilfläche aus der FlNr. 1290 Gemarkung Asch) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Gemeindeverbindungsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 


Beschluss:

 

Die Straße „Energiestraße“ bestehend aus FlNr. 474/1 Gemarkung Leeder, FlNr. 1276/1 Gemarkung Asch  und einer Teilfläche aus der FlNr. 1290 Gemarkung Asch wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 463/1 Gemarkung Leeder (Hohenwarter Weg)

Endpunkt:                   FlNr. 1278/0 Gemarkung Asch (Energiestraße 2)

Länge:                         0,180 km

Straßenbaulast:            Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen