Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und
Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Energiestraße
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete
Straße „Energiestraße“ (FlNr. 474/1 Gemarkung Leeder, FlNr. 1276/1 Gemarkung
Asch und eine Teilfläche aus der FlNr. 1290 Gemarkung Asch) ist als öffentliche
Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung
einer Gemeindeverbindungsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3
BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Energiestraße“ bestehend aus
FlNr. 474/1 Gemarkung Leeder, FlNr. 1276/1 Gemarkung Asch und einer Teilfläche aus der FlNr. 1290
Gemarkung Asch wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur
Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr.
463/1 Gemarkung Leeder (Hohenwarter Weg)
Endpunkt: FlNr.
1278/0 Gemarkung Asch (Energiestraße 2)
Länge: 0,180
km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des
Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen