zur Kenntnis genommen

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die allgemeinen Voraussetzungen eines Bürgerentscheids durch Ratsbegehren nach Art. 18a Abs. 2 GO. Zudem informiert er über die Übergabe der Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens „Stopp der Bauleitplanung in Dornstetten Am Lech“ vom heutigen Tage. Derzeit wird formelle und materielle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft. Gemäß Art. 18a GO besteht die Möglichkeit dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren gegenüber zu stellen.

 

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sowie die eventuelle Durchführung eines Ratsbegehrens wird auf einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beschlossen. Die Durchführung soll zusammen mit der Europawahl am 26.05.2019 erfolgen.


Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.