beschlossen

Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der Grundschulverbandsvorsitzende, er ist deshalb  bei diesem TOP nicht stimmberechtigt. Stellvertretender Grundschulverbandsvorsitzender Enthofer übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.


Beschluss:

 

Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Grundschulverbandsversammlung für die Jahresrechnung 2017 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2017 genehmigt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         4           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen