Sachvortrag:
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der Grundschulverbandsvorsitzende, er ist deshalb bei diesem TOP nicht stimmberechtigt. Stellvertretender Grundschulverbandsvorsitzender Enthofer übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Grundschulverbandsversammlung für die Jahresrechnung 2017 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2017 genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 4 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen