Sachvortrag:
Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der
Haushaltssatzung 2019 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes
vor.
Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden Ausgaben
einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vorbericht 2019
erläutert und diskutiert.
Beschluss:
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG,
sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der
Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech) für das
Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
946.000,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
75.000,00 € ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Verwaltungsumlage
1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 698.300,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2017 auf 5.279 Einwohner festgesetzt.
1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 132,28 € festgesetzt.
2. Investitionsumlage entfällt
3. Umlage je
Mitgliedsgemeinde
3.1 Verwaltungsumlage
Gemeinde Einwohner €
/Einwohner Verwaltungsumlage
Fuchstal 3.825 132,28 505.966,57 €
Unterdießen 1.454 132,28 192.333,43 €
Summe 5.279 132,28 698.300,00 € €
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2019 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Fuchstal, den 00.00.2019
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FUCHSTAL
(Siegel)
Erwin Karg
Gemeinschaftsvorsitzender
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Finanzplan 2020 bis 2022 wird ebenfalls genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen