Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist wohl gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2).
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen