beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist wohl gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2).

 

 


Beschluss:

 

Zum BA 07/2019; Antrag auf Nutzungsänderung des ehem. Jungviehstalls und Heulagers in Wohnraum, auf dem Grundstück FlNr. 774; Gemarkung Leeder, Engratshofen 9; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Es ist keine öffentliche Zufahrt vorhanden.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen