beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL Seestall „Flößerweg“, weicht aber in zwei Punkten von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiungen gestellt. Die Abweichungen sind:

-          Abweichung von der Dachneigung, vorgegeben 15-20°, geplant 10 ° (A-Festsetzungen 6.4)

-          Abweichung von der Dacheindeckung, vorgegeben kleinteilige Dachsteine, -ziegel und dgl., Blechdächer, geplant Glas (A-Festsetzungen 6.5.1)

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 08/2019; Neubau einer Terrassenüberdachung, auf dem Grundstück FlNr. 77/3; Gkg. Seestall, Flößerweg 30; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen